Jeanette Lehmann
staatlich geprüfte Podologin / sektorale Heilpraktikerin

Podologie - ein Medizinalfachberuf

Die Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß und gehört zu den Gesundheits- bzw. zu den Medizinalfachberufen.
Sie gilt als hochangesetzte Fußbehandlung im ärztlichen Vorfeld. Die Podologie hat zwar mit pflegerischen Maßnahmen zu tun, ist aber nicht zu verwechseln mit der Pflege im Sinne von Kosmetik bzw. Pediküre.
Seit dem Jahr 2003 dürfen sich nur noch solche Personen "Medizinischer Fußpfleger / Medizinische Fußpflegerin" nennen, die im Besitz einer staatlichen Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung sind.

Leider hat das Gesetz ein paar Unzugänglichkeiten. So ist lediglich die Verwendung der Bezeichnung "Medizinischer Fußpfleger" bzw. "Medizinische Fußpflegerin" geschützt, nicht aber die Leistung medizinische Fußpflege. Somit dürfen zwar alle Nichtpodolog(inn)en sich nur noch Fußpfleger nennen, sie dürfen aber weiterhin die medizinische Fußpflege anbieten.
Das schafft leider nicht die für Sie notwendige Transparenz. Deshalb habe ich für Sie den Unterschied zwischen Fußpfleger oder Podologe noch einmal herausgearbeitet.

Der Fußpfleger befasst sich mit der Pflege des gesunden Fußes. Der Podologe befasst sich sowohl mit der Pflege des gesunden Fußes als auch mit der Behandlung des erkrankten Fußes. Nur durch die fundierte Ausbildung - zweijährige Vollzeitausbildung oder eine dreijährige Teilzeitausbildung  an einer Privatschule - ist der Podologe / Podologin in der Lage, sogenannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter oder Rheumatiker fachgerecht zu behandeln. Das erworbene Fachwissen trägt mit dazu bei, frühzeitig Fußerkrankungen zu erkennen oder gar nicht erst entstehen zu lassen..

Der Podologe darf auf Anweisung eines Arztes (Rezept) die Heilkunde am Fuß selbständig ausführen.